Diese AGB regeln das Verhältnis zwischen einerseits den Kunden/Teilnehmern (im Folgenden TN genannt) als Nutzer bzw. als gesetzlicher Vertreter der eigentlichen Nutzer und der Schwimmschule SIRATA, Inhaberin Marion Höll, Birkenweg 3, 21502 Geesthacht. Bei Anmeldung und vor Unterschrift unter das Anmeldungsformular machen wir Ihnen diese AGB zugänglich, die Sie mit Unterzeichnung der Anmeldungen sodann anerkennen.
1. Abschluss des Schwimmschul-Vertrages
Der Schwimmschul-Vertrag kommt zustande, indem Sie die Anmeldung für die Schwimmschule SIRATA unterschreiben und an SIRATA termingerecht zurückgeben.
2. Bezahlung
Die vereinbarte Kursgebühr ist für den jeweiligen Kurs grundsätzlich im Voraus zu zahlen. Der Betrag muss bis spätestens Kursbeginn auf das angegebene Konto überwiesen werden. Die volle Kursgebühr für einen fest gebuchten Platz ist in jedem Falle fällig und zahlbar, wenn der Kurs angetreten oder erst innerhalb von zwei Wochen vor Kursbeginn abgesagt wird. Bei der Stornierung eines fest gebuchten Platzes vor dieser zweiwöchigen Frist werden 50% des vereinbarten Kurspreises fällig und zahlbar. Die Absage gegenüber der Schwimmschule SIRATA bedarf der Schriftform.
3. Leistungen
Der Umfang der von der Schwimmschule SIRATA geschuldeten Leistungen ergibt sich aus den Angaben der zur Grundlage der Vereinbarung gewordenen jeweiligen Programmausschreibung und den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Anmeldung. Nach jedem absolvierten Kurs erhält der TN unentgeltlich ein Abzeichen und eine Urkunde.
4. Leistungs-/Preisänderung
Änderung oder Abweichung einzelner Leistungen der Schwimmschule SIRATA von dem vereinbarten Inhalt, die nach Vertragsschluss notwendig werden und von der Schwimmschule SIRATA nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurde, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des gebuchten Kurses nicht beeinträchtigen. Es besteht jedoch kein Anspruch auf bestimmte Kurszeiten, beziehungsweise die Betreuung durch bestimmte Kursleiter/Innen. In dringenden Fällen behält sich die Schwimmschule SIRATA derartige Änderungen auch innerhalb des jeweiligen Kurses vor.
5. Kündigung durch die Schwimmschule
Die Schwimmschule SIRATA kann ohne Einhaltung einer Frist den Schwimmschulvertrag kündigen, wenn der Nutzer den gebuchten Kurs trotz vorheriger Abmahnung durch die Schwimmschule SIRATA oder ihren Repräsentanten nachhaltig stört oder wenn er sich in solcher Masse vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Ungenutzte Leistungen sind nicht ersetz- oder verrechenbar. Nicht in Anspruch genommene Unterrichtszeiten können nicht erstattet werden. Für Unterrichtsausfälle, deren Ursache von der Schwimmschule SIRATA nicht zu vertreten ist, besteht kein Anspruch auf Erstattung. Maximal zwei Kurseinheiten bei den Schwimm-LERN-Kursen können wegen Krankheit an einem Nachholtermin nach Maßgabe freier Plätze nachgeholt werden.
7. Absage seitens der Schwimmschule
Im Fall der Verhinderung der Schwimmschule (z.B. wegen technischer Defekte, Krankheit des Schwimmlehrers oder sonstiger zwingender Gründe) kann der Teilnehmer keine Ersatzansprüche stellen. Es verlängert sich in diesem Fall die Vertragsdauer jeweils um die Zeit der Verhinderung. Bei Krankheit der/des Kursleiter/In wird versucht, einen Vertretungslehrer für den Kurs zu finden.
8. Beschränkung der Haftung
Die vertragliche und deliktische Haftung der Schwimmschule SIRATA für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf die dreifache Kursgebühr beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Die Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, mit Ausnahme solcher wegen schuldhaften Leistungsverzugs, zu vertretender Unmöglichkeit oder verschuldeter Nichterfüllung, beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Um einen reibungslosen Kursablauf zu gewährleisten, ist es notwendig, den Anweisungen der Kursleiter/Innen unbedingt zu folgen. Falls dies nicht erfolgt, ist eine Fahrlässigkeitshaftung ausgeschlossen. Die Schwimmschule haftet nicht für Diebstähle. Für mutwillig angerichtete Schäden an den Anlagen und Geräten der Schwimmschule haften Eltern für ihre Kinder. Der TN und seine Begleitperson betreten und nutzen die Schwimmeinrichtung auf eigene Gefahr. Insbesondere darf der direkte Schwimmhallenbereich nicht betreten werden, solange in diesem Bereich kein/e Kursleiter/In anwesend ist. Die ausgehängte Hausordnung ist Bestandteil der AGB.
9. Gesundheit
Jeder Teilnehmer muss bei Antritt des Schwimmkurses sportgesund sein. Eine ärztliche Bescheinigung wird nicht verlangt, eine Untersuchung vor Kursbeginn aber dringend empfohlen. Besonderheiten sind der Schwimmschule SIRATA und der/dem jeweiligen Kursleiter/In im Vorfeld mitzuteilen.
10. AQUASport Geesthacht e.V.
Für die Dauer der Teilnahme an den Kursen und Gruppen ist der Teilnehmer kostenfrei im Verein AQUASport Geesthacht e.V. Mitglied. Die Mitgliedschaft erlischt automatisch mit Beendigung des Kurses/der Teilnahme in den Gruppen ohne, dass es einer Kündigung bedarf.
11. Verjährung
Alle vertraglichen Ansprüche des TN gegen die Schwimmschule SIRATA verjähren ein Jahr nach Ende des gebuchten Kurses.
12. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages insb. dieser AGB hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages einschließlich der AGB zur Folge. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Interesse der beiden Vertragspartner am Nächsten kommt.
13. Gerichtsstand
Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für Passiv-Prozesse, ist der Sitz der Schwimmschule SIRATA in Geesthacht.
14. Sonstiges
Der Schwimmschule SIRATA stehen alle Urheber-Nutzungsrechte an Foto- und Videoaufnahmen zu, die in ihrem Auftrag während des Unterrichts hergestellt werden. Eine Einverständniserklärung setzen wir hierzu voraus. Sollten Sie nicht einverstanden sein, so bitten wir Sie um eine kurze schriftliche Info vor Beginn des Kurses.